Der historische Hintergrund
Der erste schriftliche Nachweis Berlins erfolgte 1237. Er resultiert aus der Nennung des Pfarrers Simeon von Cölln, der mittelalterlichen Schwesterstadt Berlins am südlichen Spreeufer gelegen. Pfarrer Simeon bezeugte am 28. Oktober 1237 eine Urkunde des Brandenburger Bischofs. In dieser Urkunde ging es nicht um Berlin. Vielmehr enthält das Schriftstück einen päpstlich vermittelten Vergleich im sogenannten Zehntstreit der brandenburgischen Markgrafen Johann I. und Otto III. mit dem Bischof von Brandenburg, in dem Berlin keine unmittelbare Rolle spielt.
Erst sieben Jahre später – 1244 – erblickte auch Berlin urkundlich ersterwähnt das Licht der Welt. Erneut war es eben jener Simeon, der – nun aufgestiegen zum Propst von Berlin – wieder die Beurkundung eines Rechtsakts für den Bischof von Brandenburg bezeugte. Auch in dieser Urkunde ging es mitnichten um Berlin. Lediglich der erste namentlich bekannte Berliner – der Kleriker Simeon – lässt sich mit diesen Urkunden schriftlich greifen.